Die KfW verbessert die Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau deutlich.

Investoren können Kredite für den Effizienzhaus-55-Standard bereits ab 1 % Zins erhalten, für Effizienzhaus-40 sogar ab etwa 0,6 %.
Die günstigeren Finanzierungen sollen den Wohnungsbau beschleunigen und klimafreundliche Projekte attraktiver machen.

KFW Verbesserte KfW-Förderung für klimafreundlichen Neubau ab März 2026

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die KfW haben die Förderkonditionen für den klimafreundlichen Neubau deutlich verbessert. Seit 2. März 2026 profitieren Bauherren und Investoren von deutlich günstigeren Finanzierungskonditionen.

KfW-Kredite ab 1 % für Effizienzhaus-55

Besonders relevant ist die befristete Wiederaufnahme der Förderung für den Effizienzhaus-55-Standard.
Investoren können hierfür nun KfW-Darlehen mit einem Signalzins ab 1 % effektiv p. a. erhalten (bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung).

Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt bereits geplant ist und eine Baugenehmigung vorliegt. Seit dem Förderstart im Dezember wurden bereits rund 17.000 neue Wohneinheiten über dieses Programm gefördert.

Noch günstigere Zinsen für Effizienzhaus-40

Auch der Effizienzhaus-40-Standard wird stärker gefördert.
Hier sinkt der Zinssatz im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ auf etwa 0,6 % effektiv p. a. (bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung).

Die Zinssätze werden durch Bundesmittel zusätzlich verbilligt und sollen den Neubau klimafreundlicher Gebäude wirtschaftlich attraktiver machen.

Mehr Zuschüsse für Kommunen

Auch Kommunen profitieren von verbesserten Förderbedingungen:
Die Zuschüsse für klimafreundliche Neubauprojekte werden erhöht. Förderfähig sind sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude.

Ziel der Förderung

Mit den verbesserten Konditionen soll der Wohnungsbau in Deutschland beschleunigt werden. Gleichzeitig werden energieeffiziente Gebäude gefördert, wodurch langfristig niedrigere Energiekosten und positive Klimaeffekteentstehen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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